Original geschrieben von: Luna8
Gibt es die Möglichkeit bei der Ablehnung eines Touristenvisums Wiederprch einzureichen und macht das Sinn?


Hallo Luna,
wurde denn alles vorgelegt (was im Hinweisblatt vorgeschrieben ist)? Wenn etwas gefehlt hat oder nicht vollständig war, z.B. CNSS-Beiträge, dann würde ich mir den Aufwand sparen.
Durch einen schriftlichen Widerspruch erfährt man i.d.R. den Grund, ändert an der Ablehnung jedoch nichts.
Ein beliebter Satz in der Ablehnungsbegründung ist "Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen"..........und gegen so einen Satz ist man machtlos.
LG Simla