Das Kopftuchverbot betrifft Frauen, die in Funktionen a al Lehrerin, Richterin etc. arbeiten. Jede Frau, die nicht im öffentlichen Dienst steht und das Kopftuchtragen auf ihren privaten Bereich und die Freizeit beschränkt, hat damit meines Wissens nach kein Problem. Es sei denn, gerade DORT wird sie von der Familie etc. gezwungen, eine Kleiderordnung einzuhalten, die nicht ihren eigenen Wünschen entspricht. DAS ist gemeint mit der Freiwilligkeit.