gute Frage Norbi............das tunesische Kind hat einen deutschen Vater...........
Aber es heisst ja auch einfach nur "Erlaubnis des VATERS".

Musst Du mal das Konsulat fragen................würde mich auch interessieren.

z.K.: Das deutsche oder tunesische Sorge-, Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit NICHT von dieser Ausreiseerlaubnis!

LG Simla