um ohne Heirat,nur aufgrund der Tatsache,das er Vater eines deutschen Kindes ist, muss er erstmal als solches ausgewiesen sein.
Sprich, er muss in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen sein.
Klar wollen die diese bei Antragstellung sehen.
Ansonsten könnte ja theoretisch jeder kommen und behaupten Vater eines d. Kindes zu sein.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch über die Deutsche Botschaft erfolgen.
LG Simla