..Das mit dem Erbvertrag ...

Doch Achtung: In Tunesien werden vertragliche Erbregelungen üblicherweise NICHT anerkannt, da sie gegen Landesgesetze verstoßen (die gesetzliche Erbfolge ist zwingend), im Zweifelsfall werden Gerichte in Tunesien daher gegen den ausländischen Vertragspartner enscheiden.