Jeder hat Anspruch drauf.Egal wie lange er hier schon lebt...und daran kann man nix ändern. Natürlich ist es besser nicht in dieses Netz zu rutschen sondern von Anfang an auf eigenen Beinen zu stehen...
Einen Anspruch auf diese ALG2 haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren, sowie die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Quelle:
http://www.sozialhilfe24.de