Original geschrieben von: Frogger

Er:
Geburtsurkunde (mit Vermerk: zur Heirat!), Aufenthaltsbescheinigung und Paß, alles entsprechend legalisiert und ins Deutsche übersetzt, damit wird die Anmeldung zur Ehe vorgenommen und automatisch die Ausnahme von der Pflicht zum Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht beantragt (und zwar macht das die Frau -BEIDES(!)- mit Formblatt-Vollmacht des Mannes, die Unterzeichnung dieses Formblattes muß von der deutschen Botschaft in Tunis legalisiert werden!). Sobald die (Ausnahme) vorliegt (10 Tage-3 Monate), kann die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten erfolgen und das Visum kann (zu den üblichen Bedingungen, also mit Verpflichtungserklärung und Deutsch-Test) beantragt werden.

Sie: Aufenthaltsbescheinigung (Auszug aus dem Melderegister), Personalpapiere, Ledigkeits-Bescheinigung


Das mit der Legalisierung des Formblattes ist mir neu..
Ebenso entscheidet das zuständige Standesamt, welche Papiere legilisiert werden müssen und welche nicht..Ist sozusagen Tagesformabhängig