Hilfe gibt es immer ,z.Z. ist es so das einem zugezogenen Ausländer in den ersten 3 Monaten noch kein ALG 2 zusteht. Es besteht aber die Möglichkeit für diesen dann Sozialhilfe zu beantragen. Sozialhilfe ist ungefähr in der gleichen Höhe wie ALG 2 zu bekommen und steht jedem Bedürftigen zu.Natürlich wird auch hier das Einkommen des Partners angerechnet.

Stand meines derzeitigen Wissens, LG