Salam
dazu ein Zitat:
Derjenige, der gewöhnlich auf Reisen ist, darf auch das Fasten brechen,wenn er sich in eine Ortschaft begibt, wie z. B. der Postbote, der im Interesse der Muslime unterwegs ist, oder die Taxifahrer, die Piloten oder auch Beamten, auch wenn sie täglich unterwegs sind, doch müssen sie die Tage nachholen. Dasselbe gilt für den Seefahrer, der einen Wohnort an Land hat. Doch der, dessen Frau und persönliches Eigentum bei ihm auf dem Schiff sind, der zählt nicht mehr als Reisender. Derjenige kürzt weder das Gebet noch ist es ihm erlaubt, im Ramadan das Fasten zu brechen.im "Buch des Fastens" (auf
http://www.way-to-allah.com zu finden)
Schöne Grüsse