Hallo CandelaNeu !
Ja, nach dem neuen gültigen Einbürgerungsrecht, können Ehepartner von Deutschen sich nach 3 Jahren, mindesten zwei Jahre müssen sie hier zusammengelebt haben, Einbürgern lassen. Voraussetzung: Deutschzertifikat B1, bestandener einbürgerungstest und Nachweise über finanzielle Unabhängigkeit/Arbeit, reicht natürlich auch, wenn D-Frau oder D-Mann genügent verdient und eine Wohnung hat
Schau mal unter Googel-Einbürgerung, da findest Du alles aktuelle!
Schönes Wochenende,
norbi