Ist es jetzt eine neue Regelung, dass man nach 3 Jahre die Einbürgerung beantragen kann??? Ich habe bis jetzt nur über 8 bzw. 7 Jahre gehört. (ich habe mich selbst damals nach 7 Jahre Aufenthalt einbürgern lassen - zu dem Zeitpunkt gab es auch noch kein Einbürgerungstest und alles ging sehr schnell und unkompliziert)
Ich sehe (von meiner Sicht) nur positive Aspekte bei der Einbürgerung. So wie Susu geschrieben hat, verliert man nicht das Aufenthaltsrecht, wenn mann länger als halbes Jahr sich nicht in DE befindet. Man kann nicht mehr (aus welchen Gründen auch immer) abgeschoben werden. Mann könnte Vorteile bei der Arbeitssuche haben. (Es wird zwar nie zugegeben, dass es ein Auswahlkriterium ist, einige von hier wissen aber, dass es nicht immer stimmt)
Außerdem entfällt die Notwendigkeit sich ein Visum zu besorgen, bei einigen Reiseländer - es ist dann eindeutig unkomplizierter nach USA, ex. Sovjetunionländer, usw. zu reisen (ob privat oder beruflich).
Und - Bürger von Tunesien verlieren nicht die ursprungliche Pass und Staatsangehörigkeit.
Also sehe ich 0 Nachteile!