Mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (befristet oder unbefristet)für Deutschland, kann man sich max. 3 Monate in der Schweiz aufhalten. (Gilt nicht für Urlaubsvisum)
Dilan
Niemand ist sicher vor Gedanken; Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun! (Marguerite Duras)