stimmt.

Mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (befristet oder unbefristet)für Deutschland, kann man sich max. 3 Monate in der Schweiz aufhalten. (Gilt nicht für Urlaubsvisum)


Dilan

Niemand ist sicher vor Gedanken;
Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun!
(Marguerite Duras)