Original geschrieben von: PeppermintPatty
Ich würde an seiner Stelle aktiv gar nichts selbst machen bzgl. Scheidung.

Wenn es vor Ablauf der 2 Jahre zur Trennung kommt, muss er normalerweise wieder zurück...


Hi, wenn er allerdings schon vorher aus der gemeinsamen Wohnung auszieht bzw. "ausgezogen wurde" und das von einem dokumentiert bzw. bei der Befragung zur Verlängerung/Erteilung einer AE oder NE angegeben wird, besteht bei keiner ABH die Illusion über einen Wunsch zur Fortsetzung der Ehe in der ehelichen Wohnung...

Denn danach wird gefragt. Ob noch die eheliche Wohnungsgemeinschaft besteht und ob man auch gedenkt, diese so in der Zukunft weiterzuführen... wenn dann eine(r) Nein sagt... uupsss

LG, Alibaba