Ja genau, also manche Dinge kann man nicht aussschliessen, weil es "sittenwidrig" waere. Dazu gehoeren z.B. Unterhaltsansprueche. D.h. du kannste es schon reinschreiben, es haette aber wahrscheinlich vor Gericht dennoch keinen Bestand. Das mit dem Erbvertrag hat der Notar mir auch gesagt. Er meinte bei binationalen Ehen empfiehlt er immer einen kombinierten Vertrag, der das Erbrecht gleich mit einschliesst, denn man will vielleicht nicht unbedingt, dass im Falle seines Todes seine Familie alles erbt... Richtet sich aber auch nach Vermoegen wenn ich mich recht erinnere. also je aermer desto besser/billiger