Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Heißt...keine lästigen AHB Termine wenn AE mal wieder abgelaufen ist...
Eine NE verliert man zb wenn der Ausländer sich mehr als 6 Monate im Ausland daufgehalten hat...
Den Deutschen Pass verliert man nicht, wenn man ihn hat...er ist dann genauso anzusehen wie du als Deutsche...
Müsst ihr selber wissen was ihr wollt...ob dein Mann den Deutschen Pass möchte...die tunesische würde er jedenfalls nicht verlieren
Last edited by 8SuSu8; 23/08/2008 14:35.