Also die Kriterien sind bei der Verpflichtserklärung nicht anders als bei einer Einladung. Also wenn mans kann würd ichs echt hier machen.
Die Papiere muss er bei dem örtlichen Gouvernorat (je nachdem wo er wohnt), in Tunis bei dem Aussenministerien (Ministere des Affaires Etrangeres) und beim Konsulat in Tunis legalisiert werden. Übersetzten lassen kann er die Sachen bei einem staatliche anerkannten Übersetzter. Kann dir per PM gern mal eine Adresse von einem Übersetzter in Tunis zukommen lassen.
Also falls du noch fragen hast...
Susi
