Original geschrieben von: 8SuSu8
Trotzdem darf der Mnan nach der Heirat (wenn diese mit einem Besuchervisum passiert ist) nicht hier bleiben.
Er muss zurück und dort die FZF benatragen...egal ob man hier in Dt heiratet oder Dänemark...


8susu8, i.d.r schon, weil es das gesetz so will bzw. die ABH entscheidet.
ausnahmen bestätigen diese regel wie immer.
nur darauf sollte man (frau) besser nicht spekulieren, weil es eben auch anders kommen könnte als man dachte und meinte... siehe simla's ABH ;\)

von dem her: besser den richtigen weg versuchzt.
weil, mal im ernst: was, wenn von vornherein das besuchsvisum abgelehnt wird?! dann dort den antrag auf hochzeitsvisum o.ä stellen? auch ein wenig dusselig, da außerdem noch zeitverlust...

lg,
sandra