Um das nochmal ganz klar zu sagen, bisher war es immer so, dass man als volljähriger Mensch aus Tunesien ausreisen kann wann man will.
Minderjährige Kinder eines tunesischen Vaters benötigen IMMER eine schriftliche, beglaubigte Ausreiseerlaubnis des Vaters!
- diese muss immer aktuell sein
- es gibt keine Dauerausreiseerlaubnis
- sie ist nicht übertragbar
- das deutsche Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in
Tunesien NICHT anerkannt
- das tunesische Sorgerecht/Aufenthaltsbest. erhält eine Deutsche nur, wenn sie dort nachweislich lebt und arbeitet
- auch eine Scheidung, egal ob in D oder TN befreit NICHT von dieser Genehmigung
- der Vater kann dies weder durch einen Notar noch durch ein Gericht abgeben

---> von dem her kann man sich diesen Punkt beim Ehevertrag sparen \:\)
LG Simla