nein lieber norbi,
ich habe kein vermögen hier. jedoch gilt die in tunesien getroffene gütertrennung soweit ich weiss eben auch nur bei einer scheidung in tunesien. wenn du mit deiner frau in tunesien lebst, könnte das reichen.
lebt ihr aber in deutschland (wird eventuell deutsches recht bei einer möglichen scheidung zu grunde gelegt) , habt ihr keine regelungen das deutsche recht betreffend getroffen. ich bin mir nicht sicher, ob die in tunesien vereinbarte gütertrennung anerkannt wird.
dann bleibt immer noch die frage, wie mit folgenden punkten in deutschland verfahren wird. stichworte sind, NACHEHELICHER UNTERHALT und ZUGEWINNAUSGLEICH. wie es mit möglichen kindern und reisefreiheit aussieht, weiß ich leider nicht genau - da ich nicht weiss, wie die rechte einer tunesischen frau ausgelegt werden, wenn sie mit einem europäer verheiratet ist ...
prinzipiell wird bei binationalen eheschliessungen von den fachleuten immer ein
ehevertrag empfohlen - wenn man sich da ein bisschen einließt, weiss man auch schnell warum.
liebe grüsse, bella