hallo emo,

die gehaltsnachweise sind von bundesland zu bundesland verschieden.
ich weiß, dass ich in FFM keine verpflichtungserklärung hätte unterschreiben können, hier aber reichte mein einkommen - kindergeld und unterhaltsvorschuß wurden da bei mir übrigens auch mit reingerechnet und dann halt miete gegengesetzt (letztere ist bei mir im vergleich recht hoch, daher war ich froh, dass der rest mit zum guthaben dazukam)

was mich wundert: ich bekam die verpflichtungserklärung beim bürgerservice, nicht bei der ABH. außerdem haben die das dann an die abh geschickt und von dort per diplomatenpost direkt an die botschaft (ne kopie).
eine "einladung" gab es da nicht. ich hab die VE ausgehändigt bekommen und musste die nach TN schicken.