Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 28.08.2007 können nunmehr auch Tunesier ihre Heimatstaatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten und können somit eine Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz besitzen!  
Das war für Tunesier aber immer so, da Tunesien zu den Ländern gehört, die einen nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen:
"Doppelte Staatsangehörigkeit war und ist möglich bei den Herkunftsstaaten, die eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit verweigern." 
Quelle: 
http://www.123recht.net/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsgesetz-2007__a26077.html