Berufstätig im Ausland
In den 50er Jahren kamen Italiener und Türken als Gastarbeiter nach Deutschland, heute ist es häufig umgekehrt: In der Hoffnung auf bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder höhere Löhne suchen viele Deutsche ihr berufliches Glück in der Ferne. Unter den Job-Emigranten gibt es drei Typen: jene, die sowohl ihren Wohn- als auch Arbeitssitz für immer ins Ausland verlegen, solche, die nur für eine befristete Zeit berufsbedingt in ein anderes Land ziehen, und jene, die zwar im Ausland arbeiten, aber in Deutschland leben.
Ob der Krankenversicherungsschutz in Deutschland bestehen bleibt, hängt vor allem davon ab, wie lange der berufliche Auslandseinsatz dauert. Wer für eine befristete Zeit oder ein Projekt ins Ausland entsendet wird, der behält grundsätzlich seinen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die familienversicherten Angehörigen.
Wer hingegen bei einem Arbeitgeber im Ausland einen Job antritt, ist in der Regel dort krankenversichert – unabhängig davon, ob er in diesem Land auch lebt. Wer beispielsweise zwischen seinem Arbeitsplatz in Belgien und seinem Wohnort in Deutschland pendelt, ist demnach wie jemand gestellt, der komplett in Belgien lebt und arbeitet. Für ihn gilt: Er muss sich in Belgien krankenversichern.
was anderes ist es wenn du bei einer deutschen Fa arbeitest (deswegen der satz endsendet) oder du Rentner bist
Tunesien und DE haben ein sozialabkommen.
Behandlung erfolgt aber nur in staatlichen KH und Kosten beim Arzt werden nur nach tunes sätzen abgerechnet und erstattet.
Deswegen lohnt sich eine zusätzliche Krangenversicherung ist aber sehr teuer.
ich zahle für zwei Monate zusätzlich 90 EURO aber nur weil bis zum 42.Tag es günstig ist 1-42 Tage (0,60 EURO) ab dem 43 Tag 3,20 Euro je tag. Es gibt auch noch spezialtarife für 365 tage (also ein jahr) am besten du sprichst einmal mit deiner versicherung)