In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:
Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
--> wichtig bei der Ein-und Ausreise nach Tunesien ist, dass der Einreise-/Ausreisestemple im GLEICHEN Pass ist !!
LG Simla
Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz (Stand: 01.09.07)
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 28.08.2007 können nunmehr auch Tunesier ihre Heimatstaatsangehörigkeit bei der Einbürgerung beibehalten und können somit eine Doppelstaatsangehörigkeit kraft Gesetz besitzen!