|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Besuchervisum wurde abgelehnt, was kann man jetzt tun???
[Re: CandelaNeu]
#269153
01/08/2008 09:09
01/08/2008 09:09
|
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
|
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
|
Viel Hoffnung kann ich dir da nicht machen, klar kannst du anrufen und das darlegen,
 ..oh das Geld kannst Du auch mir schicken, da ist es besser angelegt  Visaablehnung: Auswärtiges AmtEine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthaltsG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Ihnen als dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen. Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen. Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/10-Ablehnung.html
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Besuchervisum wurde abgelehnt, was kann man jetzt tun???
[Re: majnuna_kbira]
#269164
01/08/2008 12:04
01/08/2008 12:04
|
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077 Baden Württemberg
Mahdia_haeti
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
|
Hallo Nour, Es tut mir leid dass der Antrag abgelehnt wurde. Ich kann Dir allerdings aus eigener Erfahrung sagen dass es Null und Nix bringt, wenn Du bei der Botschaft anrufst, oder sonstwas unternimmst. Je mehr man versucht zu unternehmen desto sturer werden sie. Wir als die Einladenden haben keinerlei Rechte. Ich hatte damals die Nr. des Botschafters in Tunis durch nen Zufall in die Hände bekommen und mit ihm telefoniert. Seine Worte werd ich nie vergessen: * Ich kann ihnen leider nicht helfen, wenn in unserer Botschaft dem Bearbeiter eine Nase nicht gefällt, kann ich nix dagegen tun. Auch ich muss das so hinnehmen. Versuchen Sie es erneut und legen sie noch mehr Papiere dazu.*
Auch Gründe wurden uns nie genannt, aber wir kamen zu dem Entschluss dass es einfach nur Willkür ist, nicht mehr und nicht weniger. Als wir dann verheiratet waren und ich mit meinem Mann auf die Botschaft wollte, durfte ich auch nicht mit rein. Habe damals vom stellvertr. Botschafter(Nr. hatte ich ja) genau gleiche Antwort bekommen, diesmal auf die Sicherheitskräfte vor der Tür bezogen. *Kommen Sie einfach morgen wieder dann klappt das schon.* Traurig aber wahr...
Nochmals Kopf net hängen lassen und nochmal versuchen. lg Yvonne
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Besuchervisum wurde abgelehnt, was kann man jetzt tun???
[Re: nour]
#269189
01/08/2008 13:49
01/08/2008 13:49
|
Joined: Feb 2007
Beiträge: 214 Österreich
kat4abd
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Feb 2007
Beiträge: 214
Österreich
|
Aber hallo, was ist denn da los!? !!!
Bei uns, also in Österreich, gibt es da ganz klare Regeln was wie beantragt werden muss und mit welchen Papieren. (Und dann muss man natürlich noch die richtige Nase haben... ;-)
Wenn ich mich an diese formellen Regeln halte (das habt ihr?) dann würde ich schriftlich Einspruch gegen die Ablehnung erheben. - Ich habe das damals selbst im Namen der eingeladenen Person gemacht, per Mail.
Gründe sind meistens, wie bereits von anderen erwähnt: -Verdacht auf zuwenig 'Rückkehrwilligkeit', sowie zuwenig Bindung in TN (Beruflich od. familiär). -Zuwenig Mittel für den Unterhalt während des Aufenthalts
Für eine Einladung obligat war z.B. eine Verpflichtungserklärung (Übernahme aller Unterhaltskosten, sowie die Übernahme der Kosten ev. Ausweisungsverfahren) notariell beglaubigt, sowie eine entsprechende Krankenversicherung (kannst Du bei jedem Versicherer für Deine Schwägerin abschließen), natürlich Mietverträge, Einkommensnachweise, etc, ...
Aber sorry, für Deutschland weis ich es nicht.
Ich würd trotzdem Einspruch erheben, im Namen Deiner Schwägerin halt! Das kann doch nicht sein, dass Deine Schwägerin nichtmal Auskunft bekommt. Es muss doch Gründe geben (außer die falsche Nasenlänge)!
Und wenn nicht: dann probier es doch mal bei der zuständigen Behörde bei Dir im Lande - nicht bei der Vertretungsbehörde im Ausland.
Viel Glück auf alle Fälle! LG!
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|