Und was sollen wir jetzt machen? Unsere finanzielle Situation ist in Ordnung, dies haben wir ja auch bei unserer Ausländerbehörde nachgewiesen. Weitere Unterlagen könnten wir bei der Botschaft jederzeit vorlegen. Richtig ist, dass die Schwägerin noch unverheiratet ist und nach wie vor bei ihren Eltern lebt. Sie ist mittlerweile 36. kann ich eine garantie übernehmen, dass sie zurückkehren wird? sie spricht kein wort deutsch und hat keinen beruf. sie versorgt die eltern, sie könnte nie wegbleiben, es gab schon tränen, weil der urlaub bis in den ramadan gegangen wäre...

Danke nochmal für die Hilfe.

LG

Elke


Nour