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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: LOE151215]
#267890
22/07/2008 17:24
22/07/2008 17:24
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Joined: Jul 2005
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LOE151215
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Falls jemand wissen möchte, was hier in der Schweiz gefragt wird, hier ein Brief (Anhang der Verpflichtung) vom Amt für Migration: „Wir haben vom Bundesamt für Migration (BFM) in Bern für oben genannte Person/en ein persönliches Einreisegesuch zur Abklärung erhalten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Touristen- und Besuchsaufenthalte nur für maximal drei Monate bewilligt werden können. Sollten Sie die oben genannten Person/en bei sich erwarten, bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Antworten sind auf das Formular zu schreiben. Es sind alle Fragen zu beantworten bzw. die geforderten Unterlagen einzureichen. Nur vollständige Gesuche können bearbeitet werden.“ - Geben Sie Ihre (Gastgeber) genauen Personalien an: Name, Vorname, Geb. Datum, Nationalität. - Welche Beziehungen bestehen zwischen Ihnen und der/den oben genannten Personen (verwandtschaftliche, andere) ? - Falls keine verwandtschaftliche Beziehung besteht: Wo, wann und wie haben Sie Ihren Gast kennengelernt? - War der Gast/waren die Gäste bereits früher einmal in der Schweiz (wann, wie lange) ? - Wo leben Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister) Ihres Gastes (falls Familienangehörige Ihres Gastes in der Schweiz wohnen, benötigen wir deren Personalien, Adresse und Referenznummer des Aufenthaltskantons) ? - Welcher Tätigkeit geht/gehen Ihr Gast/Ihre Gäste im Heimatland nach bzw. wo genau und in welcher Stellung ist/sind die Person/en beschäftigt? - Aus welchen Gründen ist ein Besuchsaufenthalt vorgesehen? Bitte ausführlich begründen. - Was wird Ihr Gast/werden Ihre Gäste nach der Rückkehr ins Heimatland machen? - Sind Sie bereit, für Ihren Gast eine Garantieverpflichtung bis zum maximalen Betrag von CHF 20`000.- einzugehen? Zudem benötigen wir von Ihnen die folgenden bezeichneten Unterlagen: - schriftliche Rückreiseverpflichtung Ihres Gastes/Ihrer Gäste, wonach der Gast/die Gäste die Schweiz nach Ablauf des Besuchsaufenthaltes anstandslos und fristgerecht verlassen wird/werden (mit deutscher Übersetzung). - Die beiliegende Verpflichtung ausgefüllt und durch die Gemeindekanzlei Ihrer Wohngemeinde bestätigt zurück. Hier noch ein Link zum ganzen Ablauf: http://www.migration.lu.ch/freiCss/index/bewilligungserteilung/besuchsaufenthalt.htmLG Pina
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: LOE151215]
#267937
22/07/2008 23:30
22/07/2008 23:30
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Cheker, hast du Luna denn beantwortet, was vermieden werden sollte?
Hallo Pina, ja hat sie. Denn in Deutschland (Luna kommt aus Hessen) gibt es keine formlose Einladung sondern nur eine Verpflichtungserklärung. Und die genauen Voraussetzungen erfährt sie nur auf ihrem zuständigen Amt, da diese etwas abweichen, wie Cheker geschrieben hat.....Einkommensnachweis, evtl. Mietvertrag etc. Vermeiden muss man daher in D nichts. Und Simla hat dann irgendwo noch geschrieben, dass doch gar nichts persönliches gefragt wird (wo haben sie sich kennengelernt etc.), also das ganze nicht formlos ist und dies habe ich korrigiert - da bei uns danach gefragt wird (und hier auch Schweizer/innen lesen).
Um dem Amtsschimmel auch ne Chance zu lassen, streichen wir doch gemeinsam das Wort "korrigiert"....denn, wie Du selbst auch geschrieben hast, sind das hier 2 verschiedene Länder. Aber so wie ich es bei Dir gelesen habe, hat die Schweiz einheitliche Voraussetzungen. Finde ich sehr gut! Sollte mal ein Mod oder Admin auftauchen, so könnte man ja 2 Stickys machen......wäre sicherlich für viele hilfreich. Lg Simla
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: LOE151215]
#267958
23/07/2008 06:49
23/07/2008 06:49
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Joined: Feb 2003
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Cheker
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@Pina: auch wenn es jetzt off-topic ist: Ich konnte nicht erkennen, dass explizit nur Du gefragt warst, wie Du geschrieben hast. Ich habe die Frage von Luna als an die Allgemeinheit gestellt empfunden. Ich habe ihr geantwortet, denn sie kommt aus dem gleichen Bundesland wie ich, da wird es schon so sein, wie ich schrieb!
Ich hätte mich auch weniger geärgert, wenn Du geschrieben hättest: ...........bei uns in der CH machen wir das so und so, oder sollte man es so und so machen...... Aber nein! Du hast munter drauf losgeschrieben, ohne zu wissen, wie es in D ist und hast mein post, welches D betrifft, vollkommen links liegen gelassen!
Denk man darüber nach, denn Du machst das oft, dass Du einfach schreibst, was Dir in den Sinn kommt, ohne zu schauen, ob es wirklich dem Thema oder der Realität entspricht. Aber das wurde ja schon öfter gesagt.
Nun genug von off-topic, ich denke Luna hat ihre Antwort.!
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: Luna8]
#275291
24/09/2008 10:44
24/09/2008 10:44
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LOE110119
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: norbi]
#275300
24/09/2008 11:58
24/09/2008 11:58
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Joined: Apr 2006
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>>> grundsätzlich ein sogenanntes Schengenvisum ausgestellt wird? <<<
NUR für Touristenvisa, und da stets auch als Mehrfach-Einreisevisum.
>>> Dann steht dort, dass man unter anderem die Flugticketreservierung vorlegen muß <<<
Dies dient allein dazu, den ersten Tag der Visumsgültigkeit festzulegen und hat keine andere Bedeutung (damit soll verhindert werden, daß ein Visum ab einem bestimmten Datum ausgestellt wird, aber der Besucher, weil er keine Fahrkarte bekommt, Besuchstage nicht nutzen kann - dient m.E. dazu, daß niemand der Botschaft den Vorwurf machen kann, sie hätte ein Visum ausgestellt, doch zu diesem Zeitpunkt hätte der Besucher nicht fahren können).
Falls man mit dem Schiff fährt, dann eine Reservierung der Schiffsfahrkarte.
Mit a) welchem Verkehrsmittel der Besucher dann tatsächlich die Reise antritt, b) zu welchem Datum ab Gültigkeitsbeginn und c) zu welchem Ziel in welchem Schengen-Land, bleibt ihm überlassen - ebenso, wann und von wo aus er zurückkehrt. Im Prinzip könnte er sogar zunächst in ein visafreies Land reisen (hier z.B. Libyen, Marokko, Japan, etc.) und erst von dort aus weiter in ein Schengen-Land, da das Visum ja kein Ausreise-, sondern ein Einreisevisum ist und demzufolge nur für den Grenzübertritt in ein Schengen-Land und den Aufenthalt darin gültig ist.
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: LOE110119]
#275301
24/09/2008 12:10
24/09/2008 12:10
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Joined: Jun 2007
Beiträge: 664 Deutschland
norbi
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Deutschland
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Hallo Simla ! Danke für Deine Antwort. Habe gerade mit dem Auswärtigenamt und der Schweizer Botschaft telefoniert. -Besuchervisum für D. ist immer ein Schengenvisum mit den daraus folgenden Möglichkeiten -Richtig, wie Du ja auch schreibst, es ist immer eine Reservierung der Hin-und Rückfahrt vorzulegen; kann aber ohne Probleme z.B. Einreise über Italien mit der Fähre und Rückreise mit Flugzeug sein! -eine Durchreise durch die Schweiz ist nur mit einem zusätzlichen Schweizervisum möglich; dies trifft natürlich nicht auf unsere TN-Ehepartner zu, da die ja nicht nur ein Schengenvisum, sondern auch einen Aufenhaltstitel besitzen! Frage: Wie schätzt Du,oder wer es schon mal gemacht hat,die Chance auf ein Besuchervisum bei meiner Schwiegermutter ein : geschieden,Hausfrau, lebt mit den Brüdern meiner Frau zusammen, hat kein Einkommen  LG norbi
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