Es gab tatsächlich überlegungen den ehegatten die gattin erst nach drei jahren einreisen zu lassen.
da es aber weder mit unserem grundgesetz noch mit den europäischen menschenrechtslinien vereinbar ist hat man diese gedanken murrend in den karton eventuell später da gut getan.
Sylvia es wurde schon sehr viel über verschiedene Änderungen gesprochen, aber es scheitere bisher immer am Grundgesetz und dieses müsste man dann erst ändern und ob dies die Masse trägt möge ich bezweifeln.
Claudia