Mein Mann hat nach 3 Jahren seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass man noch verheiratet ist, zusammen wohnt und kein Geld vom Staat bezieht. So war es zumindest bei ihm. Kurz danach hat er die Einbürgerung beantragt. Dies konnte man bisher, wenn man mit einem/r Deutschen verheiratet ist nach 3 Jahren. Soweit ich weiß, hat sich das aber jetzt geändert.