normalerweise bekommt ein ausländer die unbefristete aufenthaltserlaubnis nach 3 jahren, wenn er mit einer dt verheiratet ist. gleich zu anfang der ehe kanns aber auch sein, dass die aufenthaltserlaubnis erstmal auf ein jahr befristet wird, dann wieder auf ein jahr usw bis die 3 jahre erreicht sind.

wenn ein ausländer eine ausländerin, welche die unbefristete aufenthaltserlaubnis besitzt, heiratet, so bekommt er die unbefristete aufenthaltserlaubnis nach 5 jahren. auch wenns ne europäische ausländerin ist.... soweit ich weiß wird die erste aufenthaltserlaubnis auch gleich auf 5 jahre ausgestellt.... so wars zumindest bei uns....