hallo
hab da auch schon oft verschiedenes gehört - ist wohl nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich...
Früher war die befristete 3 Jahre gültig und danach dann entweder die Unbefristete oder eine Verlängerung der Befristung (wenn man bspw. nicht genug Unterhalt verdient).


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*