Hallo!
Muss euch schonwieder um Hilfe bitten:
Ab wann erhält man eigentl. die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für D? Bzw. wie lang gilt eigentl. die erste und wo muss man die dann verlängern lassen.
Hab schon verschiedene Varianten gehört und auch dass es wohl drauf ankommt ob ER auch nix anstellt in D.... Niemand konnte mir es aber genau sagen - also, ihr seit gefragt!
Danke schonmal
Shams