Generell kannst du alles erst machen wenn er in De ist
Als erstes dann zur ABH und Aufenthalt holen dann zur Meldebehörde und zum Standesamt wegen der Namensführung und dann Krankenkasse und Arbeitsamt.Für den Fall das die ABH sagt das er einen Integrationskurs machen muss must du ihn dann da anmelden.
Bin grad mitten im Behördenstress und ganz froh das jetzt erst mal Wochenende ist
l.g. bousa