HAllo zusammen!
Bräuchte mal wieder euren RAt bzw eure Meinung. Ich habe mit meinem tunesischen Freund im August drei Wochen ein Appartment in einem Appartmenthotel gebucht. (HAbe hier einiges dazu angefragt), Der deutsche Reiseleiter NEckermann sagt, er übernehme keine Garantie, dass mein Freund auch wenn von hier aus bezahlt wurde, ohne Probleme ins Hotel darf. Daraufhin war mein Freund vor Ort und die sagten, wenn wir die Hotelgutscheine von Deutschland aus hätten wäre es kein Problem. Nun sagte er mir aber, ich soll vorsichtshalber die Kopie meiner Scheidungsurkunde mitbringen????? HAbt ihr so was schon mal gehört?
Einige von euch kennen mich, bzw. meine Geschichte von den PN, es geht mir hier nicht um die Frage, ob er es ernst meint oder nicht (Bezzness), damit befasse ich mich eh schon TAg und NAcht. Ich würde nur gern sachlich diese zwei Dinge wissen:
1. Hat jemand schon einmal die Scheidungspapiere für das Einchecken mit Freund ins Hotel gebraucht oder für Hotel am Sahararand vor der Exkursion in die Sahara?
2. Könnte ein rabenschwarzes Schaf ( [Frown] ) mit dieser Kopie meiner Scheidungsurkunde irgendetwas gegen meinen Willen anfangen (z.B.in Tunesien heiraten)
Ich weiß das klingt absolut blöd - aber ich weiß manchmal gar nichts mehr vor lauter schlimmen Sachen, die ich in einem andren Forum gelesen habe, [weinen3] [weinen3] [weinen3] sorry, sorry, sorry . . . )
Hoffe ihr haltet mich jetzt net für ganz verrückt! [winken2]