Jule: wenn Ihr verheiratet seid, habt Ihr auch gemeinsames Sorgerecht.
Ihr müsst/ dürft, den Familiennamen für Euer Kind eigenverantwortlich festlegen. Doppelnamen geht in Eurem Fall tatsächlich nicht - weitere Kinder dürfen dann nur so heißen wie das erste.
Bin gespannt, wie Ehemann oder eher noch dessen Familie Deinen Wunsch nach Namen der Mutter findet - glaube nicht, dass das kampflos "durchgeht".
Man siet es vorher nicht, aber es kommen ein Haufen Probleme auf einen zu...


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg