Jule: wenn Ihr verheiratet seid, habt Ihr auch gemeinsames Sorgerecht. Ihr müsst/ dürft, den Familiennamen für Euer Kind eigenverantwortlich festlegen. Doppelnamen geht in Eurem Fall tatsächlich nicht - weitere Kinder dürfen dann nur so heißen wie das erste. Bin gespannt, wie Ehemann oder eher noch dessen Familie Deinen Wunsch nach Namen der Mutter findet - glaube nicht, dass das kampflos "durchgeht". Man siet es vorher nicht, aber es kommen ein Haufen Probleme auf einen zu...
Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden. Rosa Luxemburg