Bundesgrenzschutz (der im Falle eines Falles ja der Beteiligte ist ;\) ):
Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
http://bundesgrenzschutz.com/

Unterschriftenbeglaubigungen können weiterhin bei den Ämtern gemacht werden, jedoch sind die Preise leider unterschiedlich. Viele Gemeinden und auch Botschaften/Konsulate haben Vordrucke für "Alleinreise minderjähriger Kinder"
LG Simla