Ich habe es vor 2 Jahren so gelernt: Meldebescheinigung für Innenländische (innerhalb DE) Angelegenheiten und die Aufenthaltbescheinigung für Vorzeigen im Ausland.

Es ist eigentlich inhaltlich gleiches Dokument, nur auf der Aufenthaltbescheinigung muss aktueller Familienstand mitausgedruckt werden.