Es sei denn Gera macht wieder Sonderlocken und verlangt ausnahmsweise auch von Dir eine Aufenthaltsbestätigung:


"Einige Dienststellen und Ämter verlangen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung (beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit). Aufenthaltsbestätigungen für Eheschließungen kann auch das Standesamt ausstellen. Die Gültigkeit beträgt 14 Tage. Bestätigungen für das Wohnungsamt sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich)."

Um also ganz sicher zu gehen investier doch die Kohle (kostet nämlich) und lass sie Dir ausstellen, nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig.

Und in Tunesien gibt es diese Unterscheidung soweit ich mich erinnere auch.

LG Zaza