Ich sags nochmal, wär Frau Tunesierin MÜSSTE sie eine unbefritste Arbeiststelle mit genügend Lohn nachweisen, sonst kann ihr tunesischer Ehemann in Tunesien bleiben bis er schwarz wird. Auch die beiden lieben sich!!! Ist das gerecht??????
Ich leg mal die Plauderkarten auf den Tisch.......alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, der Sohn lebt beim Vater, die Tochter bei der Mutter. Bezieht ALGII. Hat jetzt in Tunesien einen Mann geheiratet. Das gabs alles nicht umsonst. Nun will er her kommen - ist doch klar, dass sie nach Deinen Einkommensverhältnissen fragen! Und in Sachen "Rechtsanspruch".....viel Spass beim Anwalt! Im übrigen ist die Botschaft der ABH übergeordnet. Wenn die kein Interesse an einem weiteren ALGII-Empfänger haben, dann gibt es "Wege". Und gegen einen "nicht-übereinstimmenden" Fragebogen kann man klagen bis man schwarz wird. In diesem Fall gibts im übrigen KEINE Prozesskostenhilfe. LG Simla