Original geschrieben von: YasminHabibi

kann mir jemand sagen ob ein Antrag wegen sehr geringen Einkommens abglehnt werden kann, z,B. Empfang ALG 1 oder ALG 2?

Hallo Yasmin,
so wie ich das verstanden habe, bist Du Singel (das Kind lebt beim Vater). Dann nimm jeden Job an der sich bietet!!!!! Dann bist Du aus der ALGI/II-Nummer draussen und musst Dir keinen Kopf machen. Hättest nur vielleicht etwas früher damit anfangen sollen.......
Arbeiten musst Du eh früher oder später - eigentlich steht Deinem Kind auch Unterhalt zu?
Ich drück Dir die Daumen für heute. Jeder Fall ist ein Einzelfall und bei jedem läuft es anders
LG Simla