es besteht ein Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung - außer, wenn es sich um ein Touristenvisum mit anschließender Familienzusammenführung handelt ("Heiratsvisum").
Ein Rechtsanspruch???........... Es werden auch Visa z.B. im Falle auf Verdacht einer Scheinehe abgelehnt!
Ein Touristenvisum mit anschliessender Familienzusammenführung? Kann auch böse Enden. Somit wäre der angegeben Einreisegrund (HEIRATEN) verschwiegen worden! Manche ABHs lehnen eine AE ab und schicken den Ehegatten ins Heimatland --> damit er dort ein "passendes" Visum beantragen kann. LG Simla