Hallo Siggi..
ich kann deinen Ärger verstehen ABER mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschreibst du auch folgende Klausel..Unverbindliche Flugzeiten, sowie Airline, ÄNDERUNG auf allen Flügen vorbehalten. Es ist daher rechtens nicht angreifbar.. Die Argumentation eines verlorenen Urlaubstages greift nicht, da du in der Touristik nicht nach Tagen, sonern nach Übernachtung bezahlst..das heißt eine Entschädigung kannst du nur dann verlangen, wenn du durch die Verschiebung nach 00:00 Uhr eincheckst. Ich hoffe dir damit geholfen zu haben. 
Liebe Grüße