Hallo djerbagirl,
eine dt. Scheidung wird nicht automatisch eingetragen und die Deutsche Botschaft hat damit NICHTS zu tun.
Du musst folgende Papiere haben:
Ein deutsches, rechtskräftiges Scheidungsurteil, eine Überbeglaubigung vom zuständigen Landgericht. Dann erst, dieses Papier zum tunesischen Konsulat in Deutschland senden. Diese stempeln ebenfalls dieses Urteil ab.
DANN dieses übersetzen lassen und durch einen Anwalt beim tunesischen Gericht vorlegen lassen.
Eine einfache Anerkennung ist nicht mehr möglich. Auch dort kommt es trotzdem zu einem Scheidungstermin. Diese Scheidung geht dann jedoch schneller, da man als Begründung das Urteil aus Deutschland vorlegt.
LG Simla