Hallo tunsi,
ich kann mir gut vorstellen, dass man auf dem tunesischen Konsulat mit einem rein europäischen Namen Schwierigkeiten bei der Passausstellung bekommt. Wobei diese Fälle wohl eher selten sind (dass ein tunesisches Kind nur europäische bzw. nicht-arabische Vornamen hat, meine ich). Dass ihm deshalb aber die Staatsbürgerschaft verweigert wird (und das meintest du ja), kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn das Kind ist ja mit tunesischem Vater und/oder tunesischer Mutter auf jeden Fall tunesischer Staatsbürger, unausweichlich sozusagen.