Reisen mit Hund Katze Frettchen
EU - Heimtierpass
Seit 01.10.2004 gelten in der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer) weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie der blaue einheitlich gestaltete EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht (d.h. durchgeführt mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt). Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden.

Die Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren und auch für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.
Übergangsweise können für den privaten Reiseverkehr die bisher verwendeten Impfpässe verwendet werden, wenn sie

* vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden
* noch gültig sind in Bezug auf den Impfschutz (also gültig bis 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung)
* den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier und seinem Besitzer, individuelle Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung).

Irland, Malta, Norwegen, Schweden und United Kingdom dürfen noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf noch für die genannte Übergangszeit eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangen.

Reisen in Nicht - EU - Länder und Wieder-Einreise

Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder):
Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werde müssen (siehe unten). Notwendige amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt.

Die EU hat folgende Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht. Bei der Wieder-Einreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen. Drittland-Liste:

WICHTIG: Bei der Wieder-Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen:

* so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer bestimmt werden. (Liste der zugelassenen Labors zum Nachweis des Titers in Deutschland)
* diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
* amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der genannten Bestimmungen.
Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.

Tunesien gehört dazu.

http://www.onlineholidays.de/reisen1/tierereisen/vierpfotern_grenze.html

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm