Hallo, auch unser Sohn hat zwei vornamen deutsch/arabisch. Wir haben ihn ohne Probleme beim tun. Konsulat mit diesen Namen regestrieren lassen und einen Pass ausstellen lassen können, das war vor 5 Jahren. Als Rufnamen haben wir den 2. arabischen Namen angegeben und somit auch keine Probleme, beide Namen stehen in seinem Tun. Pass. In D gibt es die Auswahl des Rufnames ja nicht mehr, alle Namen sind gleich berechtigt.
Gruß tunisa