Wer den Pass hat, hat auch die jeweilige Staatsangehörigkeit, aber wer eine bestimmte Staatsangehörigkeit hat, muss nicht unbedingt den dazugehörigen Pass haben. Und auch wer seinen Pass wegschmeißt, verliert dadurch nicht seine Staatsangehörigkeit.

Wenn ich tunsi richtig verstanden habe, meinte er ja, dass ein Kind mit dem "falschen" Namen gar nicht die Staatsangehörigkeit bekommen kann (und somit natürlich auch keinen Pass), was ich mir aber nicht vorstellen kann.