Original geschrieben von: sawan

Durch einen Kirchenaustritt verliert man jedoch das Anrecht auf eine kirchliche Trauung und auf eine kirchliche Beerdigung sowie das Wahl- und Mitbestimmungsrecht in der Gemeinde.


Hmm, soviel ich weiss darf man auch nach Austritt aus der Kirche weiterhin wählen und abstimmen (so ist es zumindest in meiner Familie) - denn das hat doch nichts mit der Religion, sondern mit dem Bürgerrecht zu tun.

Viele Grüsse
Pina

Last edited by Pina; 27/05/2008 15:33. Reason: Umstellung