Durch einen Kirchenaustritt verliert man jedoch das Anrecht auf eine kirchliche Trauung und auf eine kirchliche Beerdigung sowie das Wahl- und Mitbestimmungsrecht in der Gemeinde.
Hmm, soviel ich weiss darf man auch nach Austritt aus der Kirche weiterhin wählen und abstimmen (so ist es zumindest in meiner Familie) - denn das hat doch nichts mit der Religion, sondern mit dem Bürgerrecht zu tun.
Viele Grüsse
Pina