Und wer Kirchensteuer zahlt, kann sie zudem noch als Sonderausgabe von der Steuerlast absetzen.

Beruhen tut diese Regelung übrigens auf alten Konkordaten, also Übereinkünften, mit denen die finanzielle Handlungsfreiheit/Einkommen von Kirchen abgesichert werden wollte, als ihre Güter in Staatseigentum überführt (enteignet) worden sind.