Original geschrieben von: PeppermintPatty
Ich dachte ALGII bzw Hartz4 würde jetzt in dem Beispiel der Mann nur bekommen wenn das Einkommen der Frau unter der soundso-Grenze (k.A. wie das heisst) liegt...?


Ist auch so, wie du sagst! Das heißt, das eine Gehalt der Frau(sofern da eh nicht schon ALG 1 oder 2 gezahlt wurde) wird nun auf 2 Personen verteilt und so die Mindestgrenze errechnet.Der Anspruch auf ALG 2 besteht erstmal grundsätzlich, da der Mann ja anfangs als arbeitslos geführt wird- dass alle anderen Gegebenheiten aber auch dafür geprüft werden, ist klar..


Ein Lächeln bewirkt soviel...