Antwort auf:
Wir mussten meinen Mann anfangs ja noch bis zum Antritt des Erziehungsjahres für die paar Monate als arbeitslos melden. Dort sagte man ihm, dass er Anspruch auf ALG 2 hätte..


ok das wußte ich nicht. Mein Mann hatte sich damals auch arbeitssuchend gemeldet und da wurde ihm gesagt, dass er nichts bekäme. War dann aber wahrscheinlich auf das Arbeitslosengeld bezogen. Haben uns dann aber auch nicht weiter drum gekümmert, denn wie gesagt, wäre es für uns sowieso nie in Frage gekommen.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit